Wie viel kann gefördert werden?
Die Förderhöhe ist mit bis zu 80 %, in einigen Fällen sogar bis zu 100 % als Förderung für die Wasserspender beziffert.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize, aber auch Kindergärten, Schulen, Feuerwehren oder Vereine in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände, sowie Verbände auf Landes-, Bezirks oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.